Beamter werden

Kann man mit Psoriasis Beamtin oder Beamter werden?

Wer ins Beamtenverhältnis übernommen werden soll, muss sich vom Amtsarzt untersuchen lassen. Der öffentliche Arbeitgeber will sich absichern, dass ein Beamter nicht nach kurzer Zeit voll oder eingeschränkt arbeitsunfähig wird. Schließlich sind Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst unkündbar, wenn sie erst einmal verbeamtet worden sind. Deshalb verlangen Amtsärzte von Psoriatikern ein ärztliches Gutachten, dass sich ihre Krankheit zukünftig nicht verschlimmern wird. Ist das zulässig? 
Grundsätzlich gilt das Urteil das Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 03. April 2007. Darin wird der Gleichbehandlungsgrundsatz für behinderte Arbeitnehmer gestärkt. Diese mussten schon vor der Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes im August 2006 mit anderen Beschäftigten gleich behandelt werden, entschieden die Richter. Nach dem Urteil hebt eine EU-Richtlinie eine Bestimmung aus dem Sozialgesetzbuch auf. 
Die EU-Richtlinie legt fest, dass jeder, der eine auf Dauer angelegte physische, geistige oder psychische Beeinträchtigung im Beruf aufweist, mit anderen Arbeitnehmern gleichgestellt werden muss. Laut Sozialgesetzbuch galt das Prinzip, dass nur schwer behinderte Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Anspruch auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung im Beruf haben. Im vorliegenden Fall hatte die an Neurodermitis leidende Klägerin dem Land Berlin Diskriminierung vorgeworfen und eine Entschädigung verlangt. Die Frau mit einem Behinderungsgrad von 40 hatte sich im Oktober 2003 bei der Berliner Polizei als Angestellte für die Parkraumbewachung beworben. Die schriftliche und mündliche Prüfung hatte sie erfolgreich absolviert. Das Land lehnte jedoch eine Einstellung wegen ihrer Hauterkrankung ab. 
Die Richter beim Bundesarbeitsgericht betonten jedoch, es gelte das EU-Recht. (Aktenzeichen: 9 AZR 823/06, Quelle: Evangelischer Pressedienst vom 13.07.2007). 
„Grundsätzlich“ bedeutet in diesem Fall, dass dieses Urteil auch auf die Verbeamtung zu übertragen sein müsste. Das ist aber noch nicht höchstrichterlich entschieden! 
Die Psoriasis ist zwar eine chronische Krankheit, wie leider sehr viele Erkrankungen heutzutage. Sie kann aber weder in ihrer Hautvariante noch als Gelenkerkrankung alleiniger Grund sein, einen Anwärter nicht ins Beamtenverhältnis zu übernehmen. Diese Überprüfung darf sich allein am momentanen Schweregrad seiner Erkrankung orientieren. Das wäre zum Beispiel durch den Grad der Schwerbehinderung beschrieben. Es ist medizinisch nicht möglich, den Verlauf einer Psoriasis bei einem Menschen für die Zukunft zu prognostizieren. 
Der öffentliche Arbeitgeber nimmt sich das Recht heraus, diejenigen gesundheitlich zu überprüfen, die Beamte auf Lebenszeit werden wollen. Schließlich darf er nicht riskieren, dass jemand nach nur kurzer Berufstätigkeit ausscheidet und dann lebenslang eine Pension bezieht. Die Untersuchung soll aber auch verhindern, dass zukünftige Beamte durch voraussehbar lange Krankheitszeiten ausfallen. Denn im Gegensatz zu Angestellten muss der Dienstherr bei Beamten mehr als sechs Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten. 
Es ist vorgekommen, dass ein Amtsarzt von einem Psoriatiker eine medizinisch begründete Prognose verlangt hat. Nur so könne er beurteilen, ob eine langfristige Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten sei. Kein Dermatologe und kein Rheumatologe (für Psoriasis Arthritis) kann aber vorhersagen, wie sich eine Psoriasis oder eine Psoriasis Arthritis entwickeln wird. Es gibt bei Patienten keinerlei Anzeichen, um im Voraus zu beurteilen, wie die Krankheit verlaufen wird. 
Alles ist möglich: Die Psoriasis kann sich im Laufe der Jahre verschlimmern, verbessern oder gleich bleiben. Es gibt Psoriatiker, die nach einigen Jahren kaum noch Probleme mit der Krankheit haben – ohne etwas dafür getan zu haben! Es gibt Psoriatiker, bei denen schlägt eine Therapie oder ein Medikament so gut an, dass sie über Jahre (fast) erscheinungsfrei sind. Inzwischen gibt es auch für schwere Fälle Medikamente, die sehr gut helfen. Aber es gibt natürlich auch Fälle, in denen die Psoriasis im Laufe der Zeit immer schwerer verläuft, so dass jemand letztendlich berufsunfähig wird. Das sind die Fälle, bei denen die Patienten irgendwann therapieresistent geworden sind. Das passiert aber nur einer deutlichen Minderheit. 
Eine Psoriasis Arthritis kommt bei 10 bis 30 % der Psoriatiker vor. Niemand kennt die genaue Zahl! Gerade diese Gelenk-Psoriasis kann aber über Jahre stillstehen und sich nicht bemerkbar machen. Das wird jeder Rheumatologe bestätigen und kann in jedem guten Buch zu dieser Krankheit (auch von Laien) nachgelesen werden! 
Ob ein Psoriatiker irgendwann einmal in diese Gruppe der Schwerstbetroffenen gehören wir, kann zum Glück niemand vorhersehen. Zum Glück, weil Untersuchungen gezeigt haben, dass Psoriatiker psychisch unter ihrer Krankheit erheblich leiden können. Fast ein Drittel der Psoriasis-Patienten hatte ein oder mehrmals Suizid-Pläne. 
Wir raten dringend, sich immer dann juristisch beraten zu lassen, wenn jemand auf Grund einer amtsärztlichen Begutachtung nicht verbeamtet werden soll.