Haushaltshilfen und Freistellung von der Arbeit bei krankem Kind
Haushaltshilfen sollen Ihnen die Hausarbeit abnehmen, die Sie normalerweise alleine machen würden. Wenn Sie aber zu Hause krank sind oder in einer Klinik behandelt werden, muss sich irgend jemand um den Haushalt kümmern.
Das Gesetz schreibt eine Haushaltshilfe nur vor, wenn kleinere Kinder im Haus-halt sind oder für die Zeit der Schwangerschaft bzw. der Entbindung. Einige Krankenkassen finanzieren als freiwillige Zusatzleistung Haushaltshilfen auch bei älteren Kindern oder sogar dann, wenn Kinderlose dadurch nicht ins teure Krankenhaus eingeliefert werden müssen.
Suchen Sie sich also diejenige Krankenkasse aus, die für Ihre Lebenssituation die besten Regelungen anbietet.
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe ist immer unabhängig davon, wie viel Sie verdienen.
Gesetzlich steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu, wenn Sie
- zu Hause gepflegt werden oder im Krankenhaus liegen oder irgend eine Form der Rehabilitation machen und
- mit einem Kind im Haushalt leben, das unter 12 Jahre ist bzw. das so behindert ist, dass es auf Hilfe angewiesen ist (Es muss nicht das eigene Kind sein) und
- niemand im Haushalt lebt, dem es zuzumuten wäre, diese Aufgaben an Ihrer Stelle zu übernehmen (§ 38 SGB V).
Eine Haushaltshilfe gibt es auch, wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung Ihren Haushalt nicht selbst führen können. Dabei ist es unerheblich, ob Sie schon Kinder haben und wie alt diese sind (§ 199 Reichsversicherungsordnung).
Grundsätzlich ist es die Krankenkasse, bei denen eine Haushaltshilfe beantragt werden muss. Wer aber z.B. eine Reha-Maßnahme von der Rentenversicherung bezahlt bekommt, muss auch dort die Hilfe beantragen.
Sie können sich eine Haushaltshelferin von der Kasse stellen lassen oder selbst eine besorgen, z.B. über eine Sozialstation. Wenn Sie sich selbst darum kümmern, sollten Sie sich vorher darüber informieren, welchen Stundenlohn die Kasse erstattet. Das ist bei jeder Krankenkasse unterschiedlich. Klären Sie das vorher ab. Manche Kassen akzeptieren nur dann selbst gestellte Haushaltshilfen, wenn besondere Gründe vorliegen (z.B. Vertrauensperson aus psychologischen Gründen oder für die Kinderbetreuung). Eltern, Verwandte (bis zum zweiten Grad) bzw. Verschwägerte erhalten nur Fahrgeld und “angemessenen” Verdienstausfall ersetzt. Das darf zusammen nicht mehr kosten, als eine reguläre Haushaltshilfe nehmen würde.
Die Krankenkassen dürfen aber freiwillig bei Haushaltshilfen mehr leisten, als das Gesetz vorschreibt. So gibt es Kassen, die eine Haushaltshilfe bewilligen
- bis zum 14. Lebensjahr des Kindes,
- bei Kinderlosen oder Eltern mit älteren Kindern, z.B. wenn es abzusehen ist, dass sie nur vorübergehend benötigt wird,
- schon bei akuten Krankheiten (z.B. schweren Psoriasis-Schüben), um dadurch einen teuren Krankenhausaufenthalt zu vermeiden.
In allen Fällen benötigen Sie ein ärztliches Attest, dass Sie eine Haushaltshilfe brauchen, d.h. weshalb, wie lange und wie viele Stunden pro Tag. Wenn der Arzt das nicht von alleine anbietet, sollte die kranke Mutter oder der kranke Vater ihn direkt darauf ansprechen. Manche Ärzte befürchten, ihr Budget damit zu belasten. In eiligen Fällen kann der Arzt das Attest an die Kasse faxen. Die meisten Kassen gewähren bis zu acht Stunden Haushaltshilfe pro Tag. Die tatsächliche Dauer hängt aber vom Einzelfall ab.
Im Sozialgesetzbuch V ist nicht vorgesehen, bei akuter Erkrankung eine Haushaltshilfe zu stellen. Psoriatiker mit einem schweren Schub sind oft nur noch eingeschränkt fähig, ihre Familie zu versorgen: Wer Stellen am gesamten Körper und dem Kopf hat und unter Schmerzen in den Gelenken leidet, denkt nicht mehr viel an anderes. Viel Zeit beansprucht es, zur Bestrahlung zu fahren oder sich zu Hause einzuschmieren. Man schafft es nicht, einkaufen zu gehen, den Kindern mittags etwas zu kochen oder ihnen bei den Hausaufgaben zu helfen. Es fällt schwer, die Kleinsten aufs Klo zu setzen oder ständig hinterher zu sein, damit sie nichts anstellen. Steife Gelenke lassen es nicht zu, einen Knopf anzunähen oder mit den Kindern zu spielen. Wer einen Partner hat, wird es ihm nicht zumuten, deshalb seine Berufstätigkeit einzuschränken oder Urlaub zu nehmen. Am besten wäre es, ins Krankenhaus zu gehen. Aber wer kümmert sich dann tagsüber um die Kinder?
In diesem Fall gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Haushaltshilfe, es sei denn, Sie sind in einer Krankenkasse, die in ihrer Satzung vorsieht, auch das zu bezahlen.