Kinderkrankengeld

Wie viel Tage gibt es frei bei Krankheit des Kindes?
 
Wenn Ihr Kind so krank ist, dass es zu Hause gepflegt werden muss, sind Sie als Arbeitnehmer von der Arbeit befreit und erhalten dafür das so genannte „Kinderkrankengeld“ (§ 45 SGB V). 
 
Wenn 
• ein ärztliches Attest vorliegt, dass und wie lange Sie der Arbeit fernbleiben müssen, weil das erkrankte Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss und 
• niemand anders im Haushalt lebt, der das Kind pflegen kann und 
• das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und 
• das Kind gesetzlich (d.h. nicht privat) krankenversichert ist. 
 
Jedes Elternteil darf diese Regelung pro Kind insgesamt 10 Arbeitstage im Kalenderjahr beanspruchen. Beide zusammen also 20 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern (sind es 25 Arbeitstage im Jahr. Alleinerziehenden stehen doppelt so viel zu, also 20 Arbeitstage bei einem Kind bzw. 50 Arbeitstage bei mehreren. Bei einer 5-Tage-Woche sind 10 Arbeitstage = zwei Wochen. Arbeitgeber dürfen diese Freistellung nicht verweigern. Für die Pflege schwerstkranker Kinder wird das Kinderkrankengeld zeitlich unbefristet bezahlt. Wer privat krankenversichert ist, darf eine unbezahlte Freistellung von seinem Arbeitgeber verlangen. 
 
Diese Regelung gilt nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Pflege-, Adoptiv- und Stiefkinder, wenn sie in der Familienversicherung mit versichert sind. 
 
Das Kinderkrankengeld muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Es wird genauso berechnet, wie das Krankengeld für erwachsene Arbeitnehmer: 70% des beitragspflichtigen Einkommens, maximal 90 % des Nettogehalts. Es ist also keine 100 %-ige Entgeltfortzahlung, wie in den ersten sechs Wochen bei eigener Krankheit. 
 
Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gilt, können eventuell finanziell besser gestellt sein. In vielen dieser Vereinbarungen ist geregelt, dass und wie lange Arbeitnehmer bezahlt freigestellt werden, wenn ihr Kind erkrankt ist. Dann erhalten sie ihre Vergütung zu 100 % weiter, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.