Psoriasis als Berufskrankheit

ann wird Psoriasis als Berufskrankheit anerkannt?

Zwischen 1995 und 2010 gab es in Deutschland 130 Fälle, in denen Psoriasis als Berufskrankheit anerkannt wurde. Sechs Betroffene davon wurden wegen ihrer Berufsunfähigkeit als ,,rentenberechtigt“ eingestuft.

Obwohl Schuppenflechte genetisch bedingt ist, kann sie als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie
• sie erstmals durch berufliche Einwirkungen am Arbeitsplatz ausbricht,
• sie sich beruflich bedingt verschlimmert oder deutlich verändert,
• die Arbeit nicht die einzige, aber eine wesentliche Teil-Ursache ist.

Ein wesentlicher Hinweis auf die berufliche Ursache ist, dass sie sich in der ,,arbeitsfreien Zeit“ (z.B. Urlaub) deutlich bessert. Offiziell wird dem eine sechswöchige, durchgehende Arbeitspause zugrunde gelegt. Diesen Zeitraum kann aber heutzutage kein Arbeitnehmer nachweisen, es sei denn durch Krankschreibung. Deshalb sollte man sich von diesem unrealistischen Zeitraum nicht abschrecken lassen. Wer das im Beruf an sich beobachtet, muss es unbedingt der behandelnden Hautärztin berichten. Voraussetzung fur eine Anerkennung ist, dass der Krankheitsverlauf und mögliche berufliche Ursachen von der Dermatologin dokumentiert werden.

Grundlage ist die ,,Berufskrankheiten-Verordnung“, eine Liste der offiziell anerkannten Berufskrankheiten. Die jeweils aktuelle Version findet sich auf der lnternetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Psoriasis wäre nach Ziffer 5101 zu überprüfen. Typisch für eine berufsbedingte Form ist die „ekzematisierte Psoriasis“. Das ist eine Schuppenflechte, die durch Ekzeme überlagert ist.

Berufsbedingt entsteht eine Psoriasis durch Reizung an ,,Kontaktstellen“, meist an den Händen (Köbner-Effekt). Zusätzlich können Menschen mit Schuppenflechte auch eine beruflich erworbenen Kontakt-Allergie bekommen. Es dauert bei Psoriatikern nur manchmal etwas länqer, bis die ausbricht. Ein Zusammenhang zwischen der Psoriasis und der Berufstätigkeit kann dann vermutet werden, wenn die Psoriasis an den Stellen auftritt, auf die im Beruf besonders eingewirkt wird. Das muss vom Hautarzt dokumentiert werden!

Durch äußer Reize wie Druck oder Kratzen können Plaques ausgelöst werden:
• in den Hand-Innenflächen, z.B. durch Griffe von Werkzeugen o.ä.,
• wenn die Hände intensiv gereinigt werden müssen,
• wenn die Haut (insbesondere der Hände) besonders beansprucht wird,
• wenn Gelenke oder Wirbelsäule besonders belastet werden.
• in Berufen mit Hautbelastungen und Risikofaktoren:
– Chemikalien, Feuchtigkeit oder Reibungen können Psoriasis-Herde provozieren.
– längeres Tragen nicht atmungsaktiver Schutzhandschuhe.
– Hautkontakt zu Reizstoffen und /oder Allergenen.
– Friseurberuf:
 Nassberuf mit ausgeprägtem Kontakt zu lrritantien und Allergenen (Haarfärbemittel, Inhaltsstoffe von Dauerwellenpräparaten, Konservierungsstoffe und Duftstoffe).
– Chemische lndustrie:
 Reizungen der Haut durch den Umgang mit Lösunqsrnitteln, Säuren oder Laugen rnöqlich.
– Masseure, Mechaniker, Monteure und Maschinenbediener: 
 sehr oft mechanische Hautbelastungen
– Fliesenleger:
 mechanische Belastungen im Bereich der Knie
– Baugewerbe, Landwirtschaft oder fertigende Industrie:
 Mechanische Reizungen (z.B. Druck), Hitze oder Kälte,
– Gefahrenquellen im Baugewerbe (Maurer): Hautirritation und Allergie- Gefahr durch z.B. Zement.

Die Beurteilung des Arbeitsplatzes (Gefährdungsanalyse) ist durch den Präventionsdienst des Unfallversicherunqsträqers (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) möqlich.

Seit 1. Januar 2021 gilt: Die Unfallversicherung darf nicht mehr fordern, vor der Anerkennung einer „berufsbedingten Hauterkrankung“ den bisherigen Beruf völlig aufzugeben (Unterlassungszwang“. Das trifft zu, wenn es möglich ist, durch Schulung und Vorsorgemaßnahmen den Hautzustand zu verbessern. Dann dürfen Betroffene in dem Beruf weiterarbeiten. Die deutlich bessere Versorgung durch die Unfallversicherung ist dann trotzdem gewährleistet.

Wenig bekannt ist, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihren „Außenbeschäftigten“ regelmäßig anzubieten, sich auf berufsbedingten Hautkrebs untersuchen und dazu beraten zu lassen.

Weitere Informationen: