Neu erkrankt?

Um es gleich vorweg zu sagen: Es gibt leider kein Patentrezept und kein „Wundermittel“ gegen Psoriasis. Schuppenflechte ist eine chronische Krankheit. Das heißt, wenn sie einmal ausgebrochen ist, hat man sie, bis auf seltene Ausnahmen, ein Leben lang. Aber die Krankheit verläuft meist in Schüben: Mal ist sie stärker, mal schwächer und es gibt Zeiten, in denen viele Patienten völlig erscheinungsfrei sind.

Psoriasis ist noch nicht heilbar. Aber es gibt inzwischen sehr effektive Therapien und Medikamente, die helfen können, möglichst lange erscheinungsfrei zu bleiben – auch in schweren Fällen. Leider wirken sie nicht bei jedem gleich gut, bei manchen nur eine Zeitlang oder überhaupt nicht! Sie müssen sich leider auf den mühsamen Weg machen, alle Ihnen angebotenen Therapiemöglichkeiten auszuprobieren, in der Hoffung, etwas zu finden, das Ihnen möglichst lange hilft. Das fällt vielen schwer zu akzeptieren.

Leider gibt es keinen Arzt, der eine Psoriasis heilen kann! Aber es gibt Ärzte, die sich mit dieser Krankheit ausführlich beschäftigen. Die finden Sie im PsoNet. Grundsätzlich wird eine Psoriasis nach medizinischen „Leitlinien“ behandelt. Die finden Sie z.B. unter Pso-Leitlinien. Darin wird genau beschrieben, in welchem Fall mit welchem Wirkstoff oder welcher Therapie behandelt werden soll. Wenn äußerliche Behandlungen (Salben, Cremes, Bestrahlung, Klimatherapie) nicht mehr helfen, sollen Medikamente verschrieben werden. Wenn weniger starke Medikamente (Fumaderm®, Methotrexat) nicht mehr helfen, müssen stärkere (Ciclosporin, Otezla® oder Biologika) verschrieben werden. In manchen schweren Fällen sind selbst erfahrene niedergelassene Hautärzte überfordert. Dann sollten Sie sich eine Uni-Hautklinik in Wohnnähe suchen und sich dorthin überweisen lassen. In diesen Kliniken ist man mehr darin geübt, mit schwer therapierbaren Hautpatienten umzugehen.

Bitte informieren Sie sich ausführlich und seriös über Ihre Erkrankung! Sie sollten wissen, welche Therapien Sie von Ihrem Arzt erwarten können. Denn nur der gut informierte Patient kann mit seiner Krankheit richtig umgehen und Therapievorschläge beurteilen. Die Ärzte haben meist zu wenig Zeit, um Sie umfassend aufzuklären. Wenn Sie über ihre Krankheit und die Behandlungsmöglichkeiten wenig wissen, riskieren Sie, ein Leben lang unzufrieden zu sein. Vor allem fallen Sie eher auf die Versprechen von Quacksalbern mit ihren Wundermitteln herein und geben dafür unnötig viel Geld aus. Nur als „aufgeklärter Patient“ können Sie sich einen Arzt zu suchen, mit dem Sie klarkommen und gemeinsam die Behandlung planen.

Zur ersten Übersicht gibt es Patienten-Broschüren, die manchmal beim Arzt ausliegen. Viele stammen von Pharmafirmen, sind inhaltlich aber meist in Ordnung. Auf www.Psoriasis-Netz.de können Sie fast alles über Schuppenflechte nachlesen. Dort im Forum finden Sie viele Antworten auf typische Fragen. Sie können im Chat mit anderen Betroffenen ihre Erfahrungen austauschen. Oder Sie wenden sich an eine Selbsthilfegruppe und tauschen dort persönlich Ihre Erfahrungen aus.

Psoriatiker können viel dazu tun, damit ihre Krankheit nicht zu heftig ausbricht oder eine Zeit lang überhaupt nicht auftritt. Zum Beispiel dadurch, dass sie ihre Haut regelmäßig pflegen, auch wenn sie kaum auffällige Stellen haben. Je gesünder Sie sich ernähren, desto eher haben Sie eine Chance, dass die Psoriasis nicht noch zusätzlich „gefüttert“ wird. Wenn Sie 2/3 (frische) pflanzliche und nur 1/3 tierische Nahrungsmittel zu sich nehmen, kann das die Psoriasis günstig beeinflussen. Fetter Fisch ist ebenfalls positiv. Aber: Es gibt keine eindeutige Diät für Psoriatiker! Auch wenn das manche behaupten. Alkohol, Rauchen und Übergewicht fördern die Schuppenflechte.

Jeder Mensch hat seine eigene Psoriasis. Der eine kann gut damit leben, der andere muss sich sein Leben lang damit abquälen. Aber eine Therapie hat nur dann überhaupt eine Chance zu wirken, wenn Sie selbst dahinter stehen und sie aktiv unterstützen. Das gilt für schulmedizinischeTherapien wie für alternative Ansätze.

Leider wirken die Medikamente nicht bei jedem gleich gut. Was dem einen hilft, kann bei dem anderen überhaupt nicht anschlagen. Inzwischen gibt es aber so viele verschiedene Medikamente, dass die meisten Psoriatiker für lange Zeit erscheinungsfrei bleiben können. Aber immer mehr dieser Medikamente muss man ein Leben lang anwenden. Neu aufflammende Entzündungen sollen dadurch möglichst vermieden werden, um weitere, oft schwere Begleit-Erkrankungen zu vermeiden.

Die Psyche kann die Psoriasis verschlechtern, vor allem negativer Stress. Deshalb wird den Psoriatikern immer geraten, Entspannungstechniken zu erlernen. Die meisten psychischen Probleme haben die Menschen aber mit ihrer Schuppenflechte selbst, sobald sie erst einmal ausgebrochen ist. Die große Kunst ist es, die Krankheit so zu bewältigen, dass man sich nicht von ihr einschüchtern lässt und sich von Menschen zurückzieht. Aber es gibt niemanden, der allein durch Entspannung oder psychologische Betreuung seine Schuppenflechte losgeworden ist. Je nachdem, wie aktuell Ihre persönliche psychische Situation ist, sollten Sie sich ernsthaft überlegen, ob Sie sich psychologische Unterstützung holen, finanziert von der Krankenkasse: Krankheitsbewältigung muss man manchmal genauso lernen und trainieren, wie ein drogenfreies Leben.

Manche Patienten kritisieren, dass die Ärzte nur die Symptome behandeln würden, anstatt die „wahren Ursachen“ zu bekämpfen. Es stimmt, dass bis heute nur die Symptome der Psoriasis gelindert werden können. Das aber besser, als jemals zuvor! Weshalb gerade bei Menschen mit Psoriasis das Immunsystem gestört ist, weiß man noch nicht. Das gilt übrigens für alle chronischen Hautkrankheiten.

Wenn Sie persönlich mehr zur Alternativ-Medizin tendieren, sollten Sie das ruhig ausprobieren, solange Sie nicht zu viel Geld dafür ausgeben müssen. Es gibt Menschen, denen haben Naturheilverfahren u.a. geholfen. Aber unseres Wissens nie in schweren Fällen. Wer so stark betroffen ist, sollte auf jeden Fall zu einem Dermatologen gehen!

Sie sehen, man braucht sehr viel Kraft, um mit dieser Krankheit leben zu können.

Wenn Sie weitere Fragen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Unsere Arbeit ist rein ehrenamtlich und wir informieren Sie selbstverständlich kostenlos. Niemand muss Mitglied in unserem Verein werden, um Hilfe zu bekommen!

Arztsuche

Kann man einen „guten“ Arzt empfehlen?

Wir, als Menschen, die selbst Psoriasis haben, können sehr gut verstehen, dass Sie verzweifelt sind. Sie müssen leider akzeptieren, dass es sich bei der Schuppenflechte um eine chronische, d.h. grundsätzlich lebenslange Krankheit handelt. Nur in wenigen Fällen haben es Menschen geschafft, von der Psoriasis geheilt zu werden. Inzwischen sind die (schulmedizinischen) Behandlungsmöglichkeiten aber derart gut, dass viele immer länger (fast) erscheinungsfrei bleiben und mit ihrer Krankheit leben können. Manchmal gehört viel Geduld dazu, bis der „richtige“ Wirkstoff gefunden wird. Das liegt selten am Arzt! Denn bei Psoriatikern wirken Medikament bzw. Therapien sehr unterschiedlich. Was dem einen gut hilft, verträgt die andere vielleicht überhaupt nicht. Da müssen Sie dann eventuell Verschiedenes ausprobieren, bis erste Erfolge sichtbar werden. Die meisten Medikamente brauchen Wochen, bis sie wirken. Bitte haben Sie Geduld und sprechen Sie darüber mit dem behandelnden Arzt.
Auch die Frage, wie gut Naturheilkundler helfen können, muss jeder für sich selbst herausfinden. Seriöse Naturheilkundler verstehen sich als „Komplementär-Mediziner“, d.h. suchen nach Therapien, bei denen Schulmedizin und Naturheilkunde sich ergänzen. Seien Sie misstrauisch, wenn jemand Sie nur alternativ behandeln will. Eine mittelschwere oder sogar schwerer Psoriasis kann nach unserer Erfahrung nicht allein naturheilkundlich behandelt werden.
Wir sind eine Selbsthilfegruppe und haben die Erfahrung gemacht, dass es nicht immer leicht ist zu entscheiden, welcher Arzt „gut“ und welcher Arzt „schlecht“ ist. Zum einen ist das sehr subjektiv: Jeder hat unterschiedliche Vorstellungen darüber, was er persönlich unter einem „guten“ Arzt versteht. Soll der sich Zeit nehmen? Soll der immer das verschreiben, was ich ihm vorschlage? Soll der neue Medikamente an mir ausprobieren? Bewertungen sind immer sehr subjektiv sind und von den (manchmal zu hohen) Erwartungen der Patienten abhängen.
Wir haben nicht die Möglichkeiten der Stiftung Warentest, Ärzte umfassend zu testen. In Berlin gibt es mehr als 200 Dermatologen. Und es sind nicht nur Hautärzte, die Psoriasis behandeln, sondern auch Allgemeinmediziner. Mit Gelenk-Psoriasis gehen viele zu Rheumatologen, Internisten oder Orthopäden. Wer soll das noch übersehen und wer soll seriöse Empfehlungen aussprechen? Leider müssen Sie also selbst ausprobieren, mit welcher Ärztin bzw. welchem Arzt Sie gut auskommen. Nur, wenn Sie der Ärztin oder dem Arzt vertrauen, ist eine erfolgreiche Therapie mit Ihrer Unterstützung denkbar.
Es gibt Hautärztinnen und Hautärzte, die ein „Psoriasis-Zertifikat“ erworben haben. Die haben sich umfassend über Schuppenflechte informiert. Sie behandeln nach den Empfehlungen der Fachgesellschaft („Leitlinien“) und müssen sich regelmäßig weiterbilden. Wer dazu gehört, finden Sie hier. Weitere finden Sie in der Mitgliedsliste des „PsoNet“. Das ist ein Zusammenschluss von Ärzten, die sich regelmäßig über Schuppenflechte informieren. Die Deutsche Rheuma-Liga bietet eine Datenbank an, durch die man Rheuma-Spezialisten findet, die die Qualitätsstandards der Organisation erfüllen.
Gehen Sie davon aus, dass Allgemeinmediziner nicht auf dem neuesten Stand sein können. Gerade aber bei der Psoriasis gibt es ständig neue Erkenntnisse. Immer wieder behaupten Heilpraktiker, sie könnten Psoriasis „heilen“. Unsere Erfahrung ist, dass sehr viele von ihnen eine sehr vereinfachte, oft ideologisch verbrämte Vorstellung davon haben, was Psoriasis tatsächlich ist. Weiterbildung, sich stets auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zu begeben, ist bei Heilpraktikern nicht vorgeschrieben. Wenn überhaupt, besuchen sie meist nur Kongresse, die ihr medizinisches Weltbild bestätigen und nicht kritisch hinterfragen.
Wir empfehlen auf jeden Fall, sich gegenüber dem Arzt als „mündiger“ Patient zu verhalten: Das heißt, Sie sollten sich regelmäßig über die Behandlungen der Schuppenflechte informieren. Vieles erfahren Sie auf unseren monatlichen Treffen. Basis-Informationen über Schuppenflechte und ihre Behandlung finden Sie unter anderem in zahlreichen Broschüren. Manchmal liegen welche beim Arzt aus. Sehr ausführlich, stets aktuell und kritisch, werden Sie im Internet auf www.Psoriasis-Netz.de informiert.
Nur, wenn Sie selbst gut informiert zum Arzt gehen, können Sie ihm auch selbstbewusst sagen, welche Behandlung Sie ausprobieren und welche Sie lieber meiden wollen. Und wenn der Arzt Sie nicht so behandeln will, wie Sie es möchten, gehen Sie zu einem anderen! Sie können nicht erwarten einen Arzt zu finden, der Ihre Schuppenflechte heilt! Manchmal müssen Sie erst mehrere ausprobieren, bis Sie einen gefunden haben, dem Sie vertrauen. Das ist normal, wenn auch zeitaufwendig. Sprechen Sie mit dem Arzt darüber, welche Ziele mit der Therapie erreicht werden sollen.
Allgemein kann man sagen, dass Haut- und Rheumakliniken kompetente Ärzte haben. In diesen Kliniken wird man aber nur behandelt, wenn man von einem niedergelassenen Arzt dorthin überwiesen wird. Die Charité hat einmal pro Woche eine Sprechstunde für Psoriatiker, wie auch die Rheumakliniken in Buch und in Wannsee. Aber es gibt in der Stadt viele andere gute Ärzte, die sich mit Schuppenflechte und den Problemen der Betroffenen auskennen. Nehmen Sie sich Zeit, den Arzt oder die Ärztin zu finden, die Ihren eigenen Vorstellungen am Nähesten kommt. In der Selbsthilfegruppe handhaben wir das so, dass jeder zu unserm Treffen kommt, die Anwesenden fragen darf, ob jemand einen „guten Arzt“ in Wohnnähe kennt. Dann kann man noch einmal nachfragen, was demjenigen besonders an dem Arzt gefällt, warum er ihn „gut“ findet. Das ist dann ein persönlicher Tipp, für den wir nicht „offiziell“ verantwortlich sind.

Wann ist Psoriasis schwer?

Die besonders teuren Therapien und Medikamente sind für die Fälle vorgesehen, in der eine „schwere“ Psoriasis vorliegt. Wann aber handelt es sich um einen wirklich „schweren“ Fall? 
 
Für den Dermatologen ist eine Psoriasis „schwer“, wenn sie sich auf wesentliche Teile des Körpers ausgedehnt hat und aus dicken Plaques (Schuppenkruste) oder stark entzündete Stellen besteht. Das misst man mit dem Psoriasis Area and Severity Index (PASI). Mit dem Body Surface Area (Body Surface Area) erfasst man das Ausmaß, d.h. wie viel der Körperoberfläche von der Psoriasis betroffenen ist. Die eingeschränkte Lebensqualität, d.h. das subjektive Unwohlsein wird beschrieben mit dem Dermatology Life Quality Index (DLQI). 
 
Eine „schwere“ Krankheit hat man auch, wenn zwar „nur“ die Füße und Hände betroffen sind, man aber damit nicht oder kaum noch laufen und greifen kann. Man ist auch dann „schwer“ erkrankt, wenn man am Arbeitsplatz durch die Psoriasis deutlich eingeschränkt ist und damit rechnen muss, seinen Job zu verlieren. „Schwer“ erkrankt kann auch sein, wessen Psoriasis für andere deutlich sichtbar ist, z.B. im Gesicht oder an den Fingernägeln. Ebenso, wenn man Psoriasis im Genital- oder Analbereich hat und damit Probleme in der Partnerschaft entstehen. Wenn die Psoriasis den Patienten so stark belastet, dass es z.B. zu Selbstmordgedanken oder Trennungsabsichten führt, gilt sie ebenfalls als „schwere“ Krankheit. Es ist bekannt, dass es Beleiterkrankungen („Komorbidiäten“) der Psoriasis gibt. Wer aufgrund seiner Schuppenflechte unter weiteren schwere Krankheiten leidet, ist ebenfalls „schwer“ betroffen. Dazu gehören zum Beispiel Psoriasis Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Herz- / Kreislauf- und Gefäß- Erkrankungen. 
 
Psoriatiker, die weder als „behindert“ noch als „pflegebedürftig“ eingestuft werden, sollten im Einzelnen deutlich machen, wie ihre Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt ist: 
  • Wer deutlich sichtbare Plaques hat, traut sich nicht, am öffentlichen Leben teilzunehmen, weil er nicht angestarrt oder abgelehnt werden will (persönliche Beispiele aufzählen aus Beruf, Familien, Sport, Kultur, Vereinsleben, Einkaufen und Bezahlen an der Kasse). 
  • Wer deutlich sichtbare Plaques hat, ist gehemmt, neue Partner oder Freunde kennen zu lernen und seine sozialen Kontakte zu pflegen. 
  • Wessen Schuppen in Beruf und in der Öffentlichkeit auffällig herabfallen, der fühlt sich unsicher und meidet Kontakte. 
  • Wer unter Juckreiz leidet, schläft nachts schlecht, ist am nächsten Tag unausgeschlafen und weniger leistungsfähig bzw. macht Fehler und ist unausgeglichen. 
  • Wer unter Juckreiz leidet kratzt sich die Stellen blutig, versucht diese offenen Wunden zu verbergen und muss mit Infektionen rechnen. 
  • Wer unter Psoriasis Arthritis leidet, kann sich viel schlechter oder kaum noch bewegen, kann viele notwendigen Handgriffe im Haushalt, aber auch bei der Freizeitbeschäftigung nicht oder nur eingeschränkt unter Schmerzen ausführen. 
  • Wer täglich oder mehrmals in der Woche zeitintensiv seine Stellen behandelt oder zur Bestrahlung fahren muss, ist ebenfalls stark belastet, weil ihm die Zeit für andere soziale Kontakte fehlt. 
Die individuelle psychische und soziale Lage („Lebensqualität“) muss vom Arzt also immer mit herangezogen werden, um zu erklären, dass es sich bei dem Patienten um einen „schweren Fall handelt. Wenn Sie Ihrem Arzt genau berichten wollen, wie Ihre persönliche Lebensqualität eingeschränkt ist, sollten Sie sich gut vorbereiten, d.h. über längere Zeit alle Punkte sammeln und aufschreiben. Man neigt dazu zu verdrängen, wie erheblich die Psoriasis ins eigene Leben eingreifen kann. 

Haushaltshilfe

Haushaltshilfen und Freistellung von der Arbeit bei krankem Kind
 
Haushaltshilfen sollen Ihnen die Hausarbeit abnehmen, die Sie normalerweise alleine machen würden. Wenn Sie aber zu Hause krank sind oder in einer Klinik behandelt werden, muss sich irgend jemand um den Haushalt kümmern. 
 
Das Gesetz schreibt eine Haushaltshilfe nur vor, wenn kleinere Kinder im Haus-halt sind oder für die Zeit der Schwangerschaft bzw. der Entbindung. Einige Krankenkassen finanzieren als freiwillige Zusatzleistung Haushaltshilfen auch bei älteren Kindern oder sogar dann, wenn Kinderlose dadurch nicht ins teure Krankenhaus eingeliefert werden müssen. 
 
Suchen Sie sich also diejenige Krankenkasse aus, die für Ihre Lebenssituation die besten Regelungen anbietet. 
 
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe ist immer unabhängig davon, wie viel Sie verdienen. 
 
Gesetzlich steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu, wenn Sie 
  • zu Hause gepflegt werden oder im Krankenhaus liegen oder irgend eine Form der Rehabilitation machen und 
  • mit einem Kind im Haushalt leben, das unter 12 Jahre ist bzw. das so behindert ist, dass es auf Hilfe angewiesen ist (Es muss nicht das eigene Kind sein) und 
  • niemand im Haushalt lebt, dem es zuzumuten wäre, diese Aufgaben an Ihrer Stelle zu übernehmen (§ 38 SGB V).
 
Eine Haushaltshilfe gibt es auch, wenn Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung Ihren Haushalt nicht selbst führen können. Dabei ist es unerheblich, ob Sie schon Kinder haben und wie alt diese sind (§ 199 Reichsversicherungsordnung). 
 
Grundsätzlich ist es die Krankenkasse, bei denen eine Haushaltshilfe beantragt werden muss. Wer aber z.B. eine Reha-Maßnahme von der Rentenversicherung bezahlt bekommt, muss auch dort die Hilfe beantragen. 
 
Sie können sich eine Haushaltshelferin von der Kasse stellen lassen oder selbst eine besorgen, z.B. über eine Sozialstation. Wenn Sie sich selbst darum kümmern, sollten Sie sich vorher darüber informieren, welchen Stundenlohn die Kasse erstattet. Das ist bei jeder Krankenkasse unterschiedlich. Klären Sie das vorher ab. Manche Kassen akzeptieren nur dann selbst gestellte Haushaltshilfen, wenn besondere Gründe vorliegen (z.B. Vertrauensperson aus psychologischen Gründen oder für die Kinderbetreuung). Eltern, Verwandte (bis zum zweiten Grad) bzw. Verschwägerte erhalten nur Fahrgeld und “angemessenen” Verdienstausfall ersetzt. Das darf zusammen nicht mehr kosten, als eine reguläre Haushaltshilfe nehmen würde. 
 
Die Krankenkassen dürfen aber freiwillig bei Haushaltshilfen mehr leisten, als das Gesetz vorschreibt. So gibt es Kassen, die eine Haushaltshilfe bewilligen 
  • bis zum 14. Lebensjahr des Kindes, 
  • bei Kinderlosen oder Eltern mit älteren Kindern, z.B. wenn es abzusehen ist, dass sie nur vorübergehend benötigt wird, 
  • schon bei akuten Krankheiten (z.B. schweren Psoriasis-Schüben), um dadurch einen teuren Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. 
 
In allen Fällen benötigen Sie ein ärztliches Attest, dass Sie eine Haushaltshilfe brauchen, d.h. weshalb, wie lange und wie viele Stunden pro Tag. Wenn der Arzt das nicht von alleine anbietet, sollte die kranke Mutter oder der kranke Vater ihn direkt darauf ansprechen. Manche Ärzte befürchten, ihr Budget damit zu belasten. In eiligen Fällen kann der Arzt das Attest an die Kasse faxen. Die meisten Kassen gewähren bis zu acht Stunden Haushaltshilfe pro Tag. Die tatsächliche Dauer hängt aber vom Einzelfall ab. 
 
Im Sozialgesetzbuch V ist nicht vorgesehen, bei akuter Erkrankung eine Haushaltshilfe zu stellen. Psoriatiker mit einem schweren Schub sind oft nur noch eingeschränkt fähig, ihre Familie zu versorgen: Wer Stellen am gesamten Körper und dem Kopf hat und unter Schmerzen in den Gelenken leidet, denkt nicht mehr viel an anderes. Viel Zeit beansprucht es, zur Bestrahlung zu fahren oder sich zu Hause einzuschmieren. Man schafft es nicht, einkaufen zu gehen, den Kindern mittags etwas zu kochen oder ihnen bei den Hausaufgaben zu helfen. Es fällt schwer, die Kleinsten aufs Klo zu setzen oder ständig hinterher zu sein, damit sie nichts anstellen. Steife Gelenke lassen es nicht zu, einen Knopf anzunähen oder mit den Kindern zu spielen. Wer einen Partner hat, wird es ihm nicht zumuten, deshalb seine Berufstätigkeit einzuschränken oder Urlaub zu nehmen. Am besten wäre es, ins Krankenhaus zu gehen. Aber wer kümmert sich dann tagsüber um die Kinder? 
 
In diesem Fall gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Haushaltshilfe, es sei denn, Sie sind in einer Krankenkasse, die in ihrer Satzung vorsieht, auch das zu bezahlen.

Kinderkrankengeld

Wie viel Tage gibt es frei bei Krankheit des Kindes?
 
Wenn Ihr Kind so krank ist, dass es zu Hause gepflegt werden muss, sind Sie als Arbeitnehmer von der Arbeit befreit und erhalten dafür das so genannte „Kinderkrankengeld“ (§ 45 SGB V). 
 
Wenn 
• ein ärztliches Attest vorliegt, dass und wie lange Sie der Arbeit fernbleiben müssen, weil das erkrankte Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss und 
• niemand anders im Haushalt lebt, der das Kind pflegen kann und 
• das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und 
• das Kind gesetzlich (d.h. nicht privat) krankenversichert ist. 
 
Jedes Elternteil darf diese Regelung pro Kind insgesamt 10 Arbeitstage im Kalenderjahr beanspruchen. Beide zusammen also 20 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern (sind es 25 Arbeitstage im Jahr. Alleinerziehenden stehen doppelt so viel zu, also 20 Arbeitstage bei einem Kind bzw. 50 Arbeitstage bei mehreren. Bei einer 5-Tage-Woche sind 10 Arbeitstage = zwei Wochen. Arbeitgeber dürfen diese Freistellung nicht verweigern. Für die Pflege schwerstkranker Kinder wird das Kinderkrankengeld zeitlich unbefristet bezahlt. Wer privat krankenversichert ist, darf eine unbezahlte Freistellung von seinem Arbeitgeber verlangen. 
 
Diese Regelung gilt nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Pflege-, Adoptiv- und Stiefkinder, wenn sie in der Familienversicherung mit versichert sind. 
 
Das Kinderkrankengeld muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Es wird genauso berechnet, wie das Krankengeld für erwachsene Arbeitnehmer: 70% des beitragspflichtigen Einkommens, maximal 90 % des Nettogehalts. Es ist also keine 100 %-ige Entgeltfortzahlung, wie in den ersten sechs Wochen bei eigener Krankheit. 
 
Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gilt, können eventuell finanziell besser gestellt sein. In vielen dieser Vereinbarungen ist geregelt, dass und wie lange Arbeitnehmer bezahlt freigestellt werden, wenn ihr Kind erkrankt ist. Dann erhalten sie ihre Vergütung zu 100 % weiter, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

Private Krankenversicherung

Lohnt es sich für Menschen mit Psoriasis, von der gesetzlichen Krankenkasse in eine private zu wechseln? Welche private Krankenversicherung ist am günstigsten? Wer das herausfinden will, muss sich viel Zeit nehmen und mit den Besonderheiten der Privatversicherung vertraut machen. Es gibt 40 überregionale private Krankenversicherer. Jeder bietet rund 5.000 Tarifkombinationen an. Seit die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen immer weiter gekürzt werden und Beiträge und Zuzahlungen steigen, boomt das Geschäft bei den Privaten. Wer berechtigt ist, sich privat zu versichern, kann sich dort „voll“ gegen Krankheitskosten absichern. Aber auch Kassenpatienten dürfen sich zusätzlich privat versichern, z.B. für bessere Krankenhausunterbringung. Fast alles ist privat zu vereinbaren. Das macht die Auswahl so kompliziert.
 
Zuerst sollten Sie herausfinden, wer seriös private Krankenversicherungen miteinander verglichen hat. Das Internet ist zwar voller Angebote. Aber Vorsicht ist geboten, weil man nie genau weiß, wer hinter diesen Vergleichen steht. Absolut seriös dagegen ist die Stiftung Warentest. Die bietet Ihnen an, ganz individuell günstige Anbieter einer privaten Vollversicherung zu ermitteln. Sie beantworten auf einem Fragebogen, welche Leistungen Sie wünschen. Jedes Familienmitglied muss einen gesonderten Bogen ausfüllen: Der erste zahlt 18 €, jeder weitere Erwachsene 13 € , Kinder 8 €. Nach drei Wochen erhalten Sie eine Liste von fünf möglichen privaten Krankenversicherungen, die als solide eingestuft werden. Auch die Verbraucherzentralen beraten Sie und bieten an, angemessene Privat-Krankenversicherungen für Sie heraus zu finden.
 
Stiftung Warentest, Computerservice „Private KV“, 10773 Berlin
 
Verbraucherzentrale Bundesverband, Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin
 
Regelmäßig finden sich Artikel über private Krankenversicherungen in den Zeitschriften FINANZtest, Capital (ebenfalls Computeranalyse möglich) und Focus Money. Achten Sie vor allem auf Sonderhefte zu diesem Thema. Empfohlen werden private Krankenversicherer, die in der Vergangenheit ihre Beiträge maßvoll erhöht und regelmäßig hohe Rücklagen gebildet haben. Einige Vergleiche berücksichtigen zusätzlich die Anzahl der Beschwerden beim Aufsichtsamt. Es gibt Tipps, wie man mit Vertretern umgeht, was im Schadensfall zu beachten ist und wie man aus überteuerten Verträgen herauskommt. Es sind nicht immer die Großen der Branche, die empfohlen werden!
 
Vor allem private Versicherungsvertreter halten diese Computertests für fragwürdig und leicht zu manipulieren. Sie würden nicht offen legen, welches Gewicht die einzelnen Punkte haben. Nur im persönlichen Gespräch könne man herausbekommen, was ein Patient an speziellen Behandlungen oder Medikamenten benötige. Nur ein erfahrener Versicherungsagent wisse, welche Krankenversicherung die gewünschten Leistungen rechtsverbindlich erstattet. Vergleiche der Agenturen sind kostenlos. Dagegen gibt die Stiftung Warentest zu bedenken, dass Agenturen ihre Angebote ohne Nennung der Gesellschaft abgeben, manchmal ungefragt Vertreter schicken und sich vorrangig an ihrer Abschlussprämie orientieren würden. Schließlich kann mit jedem Abschluss zwischen 300 € und 2.500 € verdient werden.
 
Bei einer privaten Krankenversicherung gibt es für den Arzt keine Einschränkungen, wie viel er im Quartal verschreiben darf. Oft werden sogar naturheilkundliche Leistungen übernommen. Leistungskürzungen gibt es nicht, dafür aber Beitragserhöhungen. Die können im schlechtesten Fall das Dreifache betragen. Wenn Sie sich von den empfohlenen Versicherungen einen Tarif ausrechnen lassen, ist es meist trotz der ausführlichen Angebote nicht möglich, sie miteinander zu vergleichen. Jede Versicherung geht von einem anderen Leistungsumfang aus. Keine Versicherung rechnet unaufgefordert einen Standardtarif aus, der einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen würde. Sie müssen sich das selbst aus den Unterlagen errechnen oder noch einmal die Versicherungen um vergleichbare Angebote bitten. 
 
Bevor eine Versicherung einen Vertrag mit Ihnen abschließt, will sie vorher wissen, auf welches Risiko sie sich einlässt. Ein Antragsteller muss deshalb wahrheitsgemäß Fragen nach bisherigen Krankheiten und Behandlungen beantworten. Wer etwas verschweigt, muss mit nachteiligen Folgen rechnen. Im harmlosen Fall wird die Behandlung nicht bezahlt. In anderen Fällen wird geprüft, ob bisherige Ausgaben mit der verschwiegenen Krankheit zusammenhängen. Die können dann zurück gefordert werden. Beim Krankheitsbild „Psoriasis“ leuchten für den Privat-Versicherer sofort alle Warnlampen auf, denn das bedeutet meist hohe Ausgaben. Für Psoriatiker, die sich privat versichern wollen, fordert die Versicherung immer ein Gutachten vom behandelnden Arzt an. Anhand der Selbstauskunft des Patienten und dieses ärztlichen Attestes entscheidet sie, wie mit dem Aufnahmeantrag verfahren wird. Einige Krankenversicherungen nehmen Psoriatiker erst gar nicht auf bzw. nur dann, wenn sie noch nicht stationär behandelt wurden. Die anderen erheben für Psoriatiker einen „Risikozuschlag“, der meist zwischen 30 und 80% liegt. 
 
Manche Versicherungsagenturen verhandeln mit der Gesellschaft über den Zuschlag. Andere Versicherungsvertreter bestreiten, dass Psoriatiker überhaupt einen Verhandlungsspielraum haben. Manchmal lässt eine Versicherungen auch bei chronisch Kranken über den Aufschlag mit sich reden. Zum Beispiel dann, wenn sich noch weitere Familienmitglieder privat versichern wollten. Der Versicherte kann nach §41a und §42 des Versicherungsvertragsrecht jederzeit fordern, dass der Zuschlag wegfällt oder reduziert wird. Aber nur, wenn die Krankheit auskuriert oder sich deutlich gebessert hat. Das aber kommt bei Psoriatikern fast nie vor. Für sie gilt das Prinzip „einmal Risikozuschlag, immer Risikozuschlag“. Aber es wäre riskant, eine Versicherung allein nach der Zuschlagshöhe auszuwählen. Eine Privatversicherung, die mit niedrigen Aufschlägen lockt, kann irgendwann ihre Kosten nicht mehr decken und muss die Beiträge erhöhen. 
 
Man kann für Psoriatiker nicht von vornherein sagen, ob sich eine private Krankenversicherung lohnt. Das muss in jedem einzelnen Fall genau ausgerechnet werden. Nur Beamte sind privat immer günstiger krankenversichert. Das liegt daran, dass sie von ihrem Dienstherrn einen Teil der Krankheitsausgaben als Beihilfe erhalten und sich nur noch für die Restkosten absichern müssen. 
 
Berechtigt, eine private Krankenversicherung abzuschließen sind 
 
• Arbeitnehmer, deren Einkommen über der jährlich neu festgelegten Versicherungspflichtgrenze liegen, 
• Beamte, Richter oder Berufssoldaten, 
• Selbständige oder Freiberufler, 
• Studenten und Rentner (wenn sie bereits vorher privat versichert waren). 
Bei der privaten Krankenversicherung muss sich jedes Familienmitglied einzeln versichern. Es gibt keine Familienversicherung. Der monatliche Beitrag wird nicht nach dem Einkommen berechnet. Auch wer arbeitslos ist, muss weiterhin den vereinbarten Beitrag bezahlen. 
 
Die Beitragshöhe ergibt sich aus dem 
 
• dem vereinbarten Leistungsumfang (mehr Versicherungsschutz kostet mehr) und der Höhe der jährlichen Selbstbeteiligung, 
• Eintrittsalter (Ältere beginnen mit höheren Beiträgen), 
• Geschlecht (Frauen zahlen 4050 % mehr), 
• Gesundheitszustand (mit Vorerkrankungen zahlt man einen „Risikozuschlag“ oder wird nicht aufgenommen). 
* Informieren Sie sich ausführlich, welche privaten Krankenversicherungen empfehlenswert sind und was Sie bei der Auswahl alles beachten müssen (z.B. Beitragsentwicklung, Umgang mit Altersrückstellungen). Dabei helfen Ihnen Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest und Verbraucherzeitschriften. 
* Holen Sie sich mehrere vergleichbare Leistungsangebote ein, z.B. mithilfe von Computeranalysen oder Agenturen, die für mehrere Versicherungen tätig sind. 
* Weisen Sie die Vertreter von Beginn an darauf hin, dass Sie Psoriatiker sind. So können Sie unnötig lange Gespräche vermeiden. 
* Versuchen Sie herauszufinden, ob der Risikozuschlag für Ihre Psoriasis verhandelbar ist. Nehmen Sie einen niedrigen Aufschlag aber nicht als einziges Auswahlkriterium. 
* Überlegen Sie genau, ob Sie einen „Probeantrag“ stellen. Die Versicherungen wissen, dass viele damit testen wollen, ob sie überhaupt aufgenommen werden. Das kann eine strengere Risikoprüfung auslösen. Wenn Sie einen ganz normalen Antrag auf Versicherungsschutz stellen und der enthält später einen hohen Risikozuschlag, müssen Sie den Versicherungsvertrag nicht annehmen

Chronisch krank

Wann wird man als Psoriatiker als chronisch krank anerkannt?

Wer in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, muss sämtliche, gesetzlich festgelegten Zuzahlungen erst ein­mal selbst bezahlen: Praxisgebühren, Zuzahlungen für „erstattungsfähige“ Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankengymnastik, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, stationäre Unterbringung u.ä. 

Die Gesetzgeber halten es für zumutbar, dass eine Familie, die in einem Haushalt lebt, pro Jahr 2 Prozent ihres Einkommens für Zuzahlungen aufwendet. Da nicht das Netto-, sondern das Bruttoeinkommen zählt, muss man als Normalverdiener schon ziemlich hohe Ausgaben haben, um diese „Belastungsgrenze“ überhaupt zu überschreiten. Anders bei Auszubildenden oder Arbeitnehmern mit geringem Einkommen, bei Empfänger von Arbeits–losengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung. Diese Patientengruppen erreichen sehr schnell die 2 %-Grenze.

Überschreiten alle Zuzahlungen die Einkommensgrenze, so gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man lässt sich bei seiner Krankenkasse für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien. Oder man sammelt alle Belege und holt sich das Geld am Anfang des kommenden Jahres von der Krankenkasse wieder zurück.

Die meisten lassen sich befreien und erhalten dazu von ihrer Krankenkasse eine Karte. Damit weisen sie bei der Apotheke, dem Krankenhaus oder der Physiotherapeutin nach, dass sie von der Zuzahlung befreit sind.

„Chronisch Kranke“ müssen pro Jahr nur 1 Prozent ihres Bruttoeinkommens als Zuzahlung leisten. Diese verminderte Belastungsgrenze muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Dort erhält man ein Formular, das der behandelnde Arzt ausfüllt. Die Krankenkassen haben ihre jeweils ihre eigenen Vordrucke.

Aber diese Regelung gilt nicht für jeden, der im medizinischen Sinn „chronisch krank“ ist. Da würde den Krankenkassen zu viel Geld verloren gehen. Deshalb hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen(entgegen dem eindeutigen Gesetzestext!) festgelegt: Die 1-prozentige Belastungsgrenze gilt nur für „schwerwiegend“ chronisch Kranke. Dazu gehören Patienten, die wegen derselben Krankheit dauerhaft in Behandlung sind undmindestens einmal im Quartal den Arzt aufsuchen müssen undeines der folgenden Kriterien erfüllen:

a) 60 Prozent behindert oder erwerbsgemindert (§ 30 BVG, § 56 Abs. 2 SGB VII) oder

b) in Pflegestufe zwei oder drei eingestuft (2. Kapitel SGB XI) oder

c) auf eine kontinuierliche medizinische Versorgung angewiesen, um zu verhindern,
   •  dass sich die Krankheit lebensbedrohlich verschlimmert oder
   •  dass sich die Lebenserwartung vermindert oder
   •  dass die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtig ist.

 

Psoriatiker, die weder schwer behindert noch pflegebedürftig sind, müssen ihrem Arzt deutlich zu machen, wie stark ihre Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt wäre, wenn sie nicht ärztlich versorgt werden würden:

  • Wer deutlich sichtbare Plaques hat, traut sich nicht, am öffentlichen Leben teilzunehmen, weil er nicht angestarrt oder abgelehnt werden will
    (persönliche Beispiele aufzählen aus Beruf, Familien, Sport, Kultur, Vereinsleben, Einkaufen und Bezahlen).
  • Wer deutlich sichtbare Plaques hat, ist gehemmt, neue Partner oder Freunde kennen zu lernen und seine sozialen Kontakte zu pflegen.
  • Wessen Schuppen in Beruf und in der Öffentlichkeit auffällig herabfallen, der fühlt sich unsicher und meidet Kontakte.
  • Wer unter Juckreiz leidet, schläft nachts schlecht, ist am nächsten Tag unausgeschlafen und weniger leistungs­fähig bzw. macht Fehler und ist unausgeglichen. 
  • Wer unter Juckreiz leidet kratzt sich die Stellen blutig, versucht diese offenen Wunden zu verbergen und muss mit Infektionen rechnen.
  • Wer unter Psoriasis Arthritis leidet, kann sich viel schlechter oder kaum noch bewegen, kann viele not­wendigen Handgriffe im Haushalt, aber auch bei der Freizeitbeschäftigung nicht oder nur eingeschränkt unter Schmerzen ausführen.

Wer seinem Arzt genau berichten will, wie seine persönliche Lebensqualität eingeschränkt ist, sollte sich gut vorbereiten, d.h. vorher alle Punkte aufschreiben. Man neigt dazu zu verdrängen, wie erheblich die Psoriasis ins eigene Leben eingreifen kann.

Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, muss dagegen Widerspruch eingelegt werden. Dazu hat man einen Monat ab Zustellung Zeit. Hat die Krankenkasse nicht darauf hingewiesen, wie der Ablehnung widersprochen kann (Rechtsmittelbelehrung), muss man erst innerhalb eines Jahres widersprechen. Der Widerspruch geht an den Widerspruchsausschuss der Kasse. Wird der Antrag erneut abgelehnt, kann man dagegen innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Ablehnung beim Sozialgericht klagen. Widerspruchsverfahren und die Klage beim Sozialgericht kosten nichts, es sei denn, man schaltet einen Anwalt ein.

Es geht auch ohne Anwalt. Dabei helfen:

  1. Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD),
    Beratungstelefon: 0800 011 77 22 (gebührenfrei aus allen Netzen), montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.
    www.patientenberatung.de/de#Online-Beratung

    Patientenberatung beim Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
    Tel. 030 / 72 62 22 40 4 und Tel. 030 / 29 04 71 05
    mailto:berlin@patientenstelle.info, (auch in Magdeburg und Hannover)

    V.i.S.d.P. Rolf Blaga

 

 

Beamter werden

Kann man mit Psoriasis Beamtin oder Beamter werden?

Wer ins Beamtenverhältnis übernommen werden soll, muss sich vom Amtsarzt untersuchen lassen. Der öffentliche Arbeitgeber will sich absichern, dass ein Beamter nicht nach kurzer Zeit voll oder eingeschränkt arbeitsunfähig wird. Schließlich sind Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst unkündbar, wenn sie erst einmal verbeamtet worden sind. Deshalb verlangen Amtsärzte von Psoriatikern ein ärztliches Gutachten, dass sich ihre Krankheit zukünftig nicht verschlimmern wird. Ist das zulässig? 
Grundsätzlich gilt das Urteil das Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 03. April 2007. Darin wird der Gleichbehandlungsgrundsatz für behinderte Arbeitnehmer gestärkt. Diese mussten schon vor der Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes im August 2006 mit anderen Beschäftigten gleich behandelt werden, entschieden die Richter. Nach dem Urteil hebt eine EU-Richtlinie eine Bestimmung aus dem Sozialgesetzbuch auf. 
Die EU-Richtlinie legt fest, dass jeder, der eine auf Dauer angelegte physische, geistige oder psychische Beeinträchtigung im Beruf aufweist, mit anderen Arbeitnehmern gleichgestellt werden muss. Laut Sozialgesetzbuch galt das Prinzip, dass nur schwer behinderte Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Anspruch auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung im Beruf haben. Im vorliegenden Fall hatte die an Neurodermitis leidende Klägerin dem Land Berlin Diskriminierung vorgeworfen und eine Entschädigung verlangt. Die Frau mit einem Behinderungsgrad von 40 hatte sich im Oktober 2003 bei der Berliner Polizei als Angestellte für die Parkraumbewachung beworben. Die schriftliche und mündliche Prüfung hatte sie erfolgreich absolviert. Das Land lehnte jedoch eine Einstellung wegen ihrer Hauterkrankung ab. 
Die Richter beim Bundesarbeitsgericht betonten jedoch, es gelte das EU-Recht. (Aktenzeichen: 9 AZR 823/06, Quelle: Evangelischer Pressedienst vom 13.07.2007). 
„Grundsätzlich“ bedeutet in diesem Fall, dass dieses Urteil auch auf die Verbeamtung zu übertragen sein müsste. Das ist aber noch nicht höchstrichterlich entschieden! 
Die Psoriasis ist zwar eine chronische Krankheit, wie leider sehr viele Erkrankungen heutzutage. Sie kann aber weder in ihrer Hautvariante noch als Gelenkerkrankung alleiniger Grund sein, einen Anwärter nicht ins Beamtenverhältnis zu übernehmen. Diese Überprüfung darf sich allein am momentanen Schweregrad seiner Erkrankung orientieren. Das wäre zum Beispiel durch den Grad der Schwerbehinderung beschrieben. Es ist medizinisch nicht möglich, den Verlauf einer Psoriasis bei einem Menschen für die Zukunft zu prognostizieren. 
Der öffentliche Arbeitgeber nimmt sich das Recht heraus, diejenigen gesundheitlich zu überprüfen, die Beamte auf Lebenszeit werden wollen. Schließlich darf er nicht riskieren, dass jemand nach nur kurzer Berufstätigkeit ausscheidet und dann lebenslang eine Pension bezieht. Die Untersuchung soll aber auch verhindern, dass zukünftige Beamte durch voraussehbar lange Krankheitszeiten ausfallen. Denn im Gegensatz zu Angestellten muss der Dienstherr bei Beamten mehr als sechs Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten. 
Es ist vorgekommen, dass ein Amtsarzt von einem Psoriatiker eine medizinisch begründete Prognose verlangt hat. Nur so könne er beurteilen, ob eine langfristige Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten sei. Kein Dermatologe und kein Rheumatologe (für Psoriasis Arthritis) kann aber vorhersagen, wie sich eine Psoriasis oder eine Psoriasis Arthritis entwickeln wird. Es gibt bei Patienten keinerlei Anzeichen, um im Voraus zu beurteilen, wie die Krankheit verlaufen wird. 
Alles ist möglich: Die Psoriasis kann sich im Laufe der Jahre verschlimmern, verbessern oder gleich bleiben. Es gibt Psoriatiker, die nach einigen Jahren kaum noch Probleme mit der Krankheit haben – ohne etwas dafür getan zu haben! Es gibt Psoriatiker, bei denen schlägt eine Therapie oder ein Medikament so gut an, dass sie über Jahre (fast) erscheinungsfrei sind. Inzwischen gibt es auch für schwere Fälle Medikamente, die sehr gut helfen. Aber es gibt natürlich auch Fälle, in denen die Psoriasis im Laufe der Zeit immer schwerer verläuft, so dass jemand letztendlich berufsunfähig wird. Das sind die Fälle, bei denen die Patienten irgendwann therapieresistent geworden sind. Das passiert aber nur einer deutlichen Minderheit. 
Eine Psoriasis Arthritis kommt bei 10 bis 30 % der Psoriatiker vor. Niemand kennt die genaue Zahl! Gerade diese Gelenk-Psoriasis kann aber über Jahre stillstehen und sich nicht bemerkbar machen. Das wird jeder Rheumatologe bestätigen und kann in jedem guten Buch zu dieser Krankheit (auch von Laien) nachgelesen werden! 
Ob ein Psoriatiker irgendwann einmal in diese Gruppe der Schwerstbetroffenen gehören wir, kann zum Glück niemand vorhersehen. Zum Glück, weil Untersuchungen gezeigt haben, dass Psoriatiker psychisch unter ihrer Krankheit erheblich leiden können. Fast ein Drittel der Psoriasis-Patienten hatte ein oder mehrmals Suizid-Pläne. 
Wir raten dringend, sich immer dann juristisch beraten zu lassen, wenn jemand auf Grund einer amtsärztlichen Begutachtung nicht verbeamtet werden soll.